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Die geschmackvolle Photo- u.Bilder-Einrahmung

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ohne großen Zeitverlust über zahlreiche Fragen gleich­zeitig beraten zu lassen. Diese Möglichkeit rascher Auskunftserteilung ist von vielen Seiten beifällig be­grüßt worden. Auch zu der am 28. August beginnenden Leipziger Herbstmesse wird derMessedienst den Messebesuchern in allen Fragen des Auslandsgeschäftes bereitwillig zur Verfügung stehen. ImMessedienst werden diesmal rund 80 Auskunftsstellen zusammen­gefaßt sein. Neben verschiedenen Banken, die über die' Bezahlung von Warenlieferungen nach bestimmten Ländern beraten, werden imMessedienst zwischen­staatliche Handelskammern zu Auskünften über die Geschäftsabwicklung mit den Niederlanden , Belgien , dem nationalen Spanien und Rumänien zur Verfügung stehen. EinAuskunftsdienst der Wiener Handels­kammer wird namentlich von Einkäufern und Aus­stellern aus der Ostmark begrüßt werden. Zur reibungs­losen Abwicklung der Ausfuhrgeschäfte wird die An­wesenheit verschiedener Prüfungsstellen imMesse­dienst wesentlich beitragen. Weiterhin steht dort eine Auskunftsstelle des Ausstellerdienstes des Leipziger Meßamts für Beratung über Handelshemmnisse, Kon- tingentsfragen, Warentauschgeschäfte und ausländische Devisenbestimmungen zur Verfügung, während die Devisenstelle Leipzig imMessedienst eine besondere Beratungsstelle über Fragen des deutschen Devisen­rechts unterhält. Vertreten sind weiterhin Auskunfts­stellen über deutsche und ausländische Zölle sowie ver­schiedene Überwachungsstellen, die über alle Einfuhr­fragen beraten und Anträge auf Erteilung von Devisen­bescheinigungen entgegennehmen. ImMessedienst hält sich ferner ein Bezugsquellennachweis allen Messe­besuchern zur Verfügung, der geeignete Lieferanten selbst für ausgefallene Artikel nachweist. Unter den imMessedienst vertretenen Stellen ist schließlich noch die Vertretervermittlung zu erwähnen, die es sich zur Aufgabe macht, die Aussteller der Messe mit ge­eigneten Auslandsvertretern in Verbindung zu bringen.

Dem Auslandsgeschäft zur Herbstmesse dient auch die vom Hanseatischen Exporthandel im Städtischen Kaufhaus eingerichtete Ausfuhrvermittlungsstelle sowie die Dolmetscherstelle des Meßamts. Vom Leipziger Meßamt und den an der Messe interessierten Stellen und Organisationen ist somit alles getan worden, um auch dem Auslandsgeschäft zur Herbstmesse eine mög­lichst reibungslose Abwicklung zu sichern.

Formschöne Erzeugnisse aus neuen Werkstoffen.

Eine Beispielschau auf der Leipziger Herbstmesse 1938.

Die Umstellung auf die neuen deutschen Werkstoffe hat bereits zahlreiche Veränderungen in den Fabrika­tionsprogrammen verschiedener Industrien hervorge­rufen. Auf der kommenden Leipziger Herbstmesse (28. August bis 1. September) wird im MeßhausStentz- lers Hof eine Beispielschau aufgebaut, die formschöne Erzeugnisse aus neuen Werkstoffen zeigt. Sie wird dem Handel und der Industrie darlegen, daß mit diesen Neuheiten nicht nur in technischer, sondern auch in geschmacklicher Beziehung wesentliche Fortschritte gemacht worden sind.

Konsularisches.

Konsularische Vertretung Brasiliens .

Das in Frankfurt a. M., Guiolettstr. 12, neuerrichtete Brasilianische Konsulat teilt mit, daß es inzwischen seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Die in Baden ansässigen Firmen werden darauf hingewiesen, daß sie ihre für den Export notwendigen Beglaubi­gungen, Legalisierung von Pässen usw. nunmehr auch von dem Konsulat in Frankfurt vornehmen lassen können. Das Konsulat ist ermächtigt, alle geschäft­lichen Angelegenheiten zu erledigen und hat, wie es mitteilt, demzufolge die gleichen Rechte und Befug­nisse, wie die übrigen im Deutschen Reich ansässigen brasilianischen Konsulate.

Devisenbewirtschaftung;.

Devisenvorschriften. Neue Bunderlasse.

RE 71 /38 betrifft die Behandlung von Devisenanträgen ausländischer, in Deutschland gastierender Bühnenkünstler, Artisten und Musiker.

RE 72/88 RE 73/38 RE 76/38 RE 79/38 RE 180/38 RE 86/38 RE 90/38 RE 91/38 RE 92/38 RE 93/38 RE 96/38 RE 74/38

betreffen die Ausdehnung der mit Belgien , Rumänien, Litauen , der Schweiz , Uruguay , Chile , England , Finnland, Columbien, Bra­silien und Polen abgeschlossenen Verrech- nungs- bzw. Zahlungsabkommen auf das Land Österreich .

hebt die Beschränkungen, die hinsichtlich der Zahlungen aus Aski, Reichsmark-Sonder­konten und Inlandskonten zwischen dem Alt­reich und dem Lande Österreich noch be­standen, auf.

RE 75/38 regelt die Behandlung von Anträgen für Zah­lungen zur Erhaltung und Anmeldung von Auslandspatenten. In beiden Fällen muß der Gesuchsteller die volkswirtschaftliche Dringlichkeit seines Vorhabens nachweisen.

RE 77/38 gleicht auch in der Frage der Behandlung von Sperrguthaben die Rechtsbestim­mungen Österreichs an die des Altreichs an. Wichtig ist insbesondere, daß als Stichtag für den BegriffAltbesitz bei den im Lande Österreich geführten Sperrguthaben der 13, März 1938 gilt. Der durch Runderlaß 40/38 festgesetzte Stichtag für österreichische In­haber von früheren Sperrforderungen und Sperrguthaben im Altreich wurde jedoch auf­gehoben, so daß diese Gläubiger nunmehr ohne Rücksicht auf einen Stichtag frei über ihre Forderungen im großdeutschen Reichs­gebiet verfügen können.

RE 78/38 bringt Erläuterungen zu den Bestimmungen des Reiseabkommens mit Italien . Das Abkommen gilt auch für den geschäftlichen Reiseverkehr; der monatliche Höchst betrag wird auf 400 RM. festgesetzt.

RE 81/38 betrifft die Verlängerung des deutsch -nie­derländischen Transferabkommen» um weitere zwei Monate bis zum 31. August 1938.

RE 83

RE 8 4

RE 8f

RE 81

RE 8f

RE 8!