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Die geschmackvolle Photo- u.Bilder-Einrahmung
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ohne großen Zeitverlust über zahlreiche Fragen gleichzeitig beraten zu lassen. Diese Möglichkeit rascher Auskunftserteilung ist von vielen Seiten beifällig begrüßt worden. Auch zu der am 28. August beginnenden Leipziger Herbstmesse wird der „Messedienst“ den Messebesuchern in allen Fragen des Auslandsgeschäftes bereitwillig zur Verfügung stehen. Im „Messedienst“ werden diesmal rund 80 Auskunftsstellen zusammengefaßt sein. Neben verschiedenen Banken, die über die' Bezahlung von Warenlieferungen nach bestimmten Ländern beraten, werden im „Messedienst“ zwischenstaatliche Handelskammern zu Auskünften über die Geschäftsabwicklung mit den Niederlanden , Belgien , dem nationalen Spanien und Rumänien zur Verfügung stehen. Ein „Auskunftsdienst der Wiener Handelskammer“ wird namentlich von Einkäufern und Ausstellern aus der Ostmark begrüßt werden. Zur reibungslosen Abwicklung der Ausfuhrgeschäfte wird die Anwesenheit verschiedener Prüfungsstellen im „Messedienst“ wesentlich beitragen. Weiterhin steht dort eine Auskunftsstelle des Ausstellerdienstes des Leipziger Meßamts für Beratung über Handelshemmnisse, Kon- tingentsfragen, Warentauschgeschäfte und ausländische Devisenbestimmungen zur Verfügung, während die Devisenstelle Leipzig im „Messedienst“ eine besondere Beratungsstelle über Fragen des deutschen Devisenrechts unterhält. Vertreten sind weiterhin Auskunftsstellen über deutsche und ausländische Zölle sowie verschiedene Überwachungsstellen, die über alle Einfuhrfragen beraten und Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen entgegennehmen. Im „Messedienst“ hält sich ferner ein Bezugsquellennachweis allen Messebesuchern zur Verfügung, der geeignete Lieferanten — selbst für ausgefallene Artikel — nachweist. Unter den im „Messedienst“ vertretenen Stellen ist schließlich noch die Vertretervermittlung zu erwähnen, die es sich zur Aufgabe macht, die Aussteller der Messe mit geeigneten Auslandsvertretern in Verbindung zu bringen.
Dem Auslandsgeschäft zur Herbstmesse dient auch die vom Hanseatischen Exporthandel im Städtischen Kaufhaus eingerichtete Ausfuhrvermittlungsstelle sowie die Dolmetscherstelle des Meßamts. Vom Leipziger Meßamt und den an der Messe interessierten Stellen und Organisationen ist somit alles getan worden, um auch dem Auslandsgeschäft zur Herbstmesse eine möglichst reibungslose Abwicklung zu sichern.
Formschöne Erzeugnisse aus neuen Werkstoffen.
Eine Beispielschau auf der Leipziger Herbstmesse 1938.
Die Umstellung auf die neuen deutschen Werkstoffe hat bereits zahlreiche Veränderungen in den Fabrikationsprogrammen verschiedener Industrien hervorgerufen. Auf der kommenden Leipziger Herbstmesse (28. August bis 1. September) wird im Meßhaus „Stentz- lers Hof“ eine Beispielschau aufgebaut, die formschöne Erzeugnisse aus neuen Werkstoffen zeigt. Sie wird dem Handel und der Industrie darlegen, daß mit diesen Neuheiten nicht nur in technischer, sondern auch in geschmacklicher Beziehung wesentliche Fortschritte gemacht worden sind.
Konsularisches.
Das in Frankfurt a. M., Guiolettstr. 12, neuerrichtete Brasilianische Konsulat teilt mit, daß es inzwischen seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Die in Baden ansässigen Firmen werden darauf hingewiesen, daß sie ihre für den Export notwendigen Beglaubigungen, Legalisierung von Pässen usw. nunmehr auch von dem Konsulat in Frankfurt vornehmen lassen können. Das Konsulat ist ermächtigt, alle geschäftlichen Angelegenheiten zu erledigen und hat, wie es mitteilt, demzufolge die gleichen Rechte und Befugnisse, wie die übrigen im Deutschen Reich ansässigen brasilianischen Konsulate.
Devisenbewirtschaftung;.
Devisenvorschriften. — Neue Bunderlasse.
RE 71 /38 betrifft die Behandlung von Devisenanträgen ausländischer, in Deutschland gastierender Bühnenkünstler, Artisten und Musiker.
RE 72/88 RE 73/38 RE 76/38 RE 79/38 RE 180/38 RE 86/38 RE 90/38 RE 91/38 RE 92/38 RE 93/38 RE 96/38 RE 74/38
betreffen die Ausdehnung der mit Belgien , Rumänien, Litauen , der Schweiz , Uruguay , Chile , England , Finnland, Columbien, Brasilien und Polen abgeschlossenen Verrech- nungs- bzw. Zahlungsabkommen auf das Land Österreich .
hebt die Beschränkungen, die hinsichtlich der Zahlungen aus Aski, Reichsmark-Sonderkonten und Inlandskonten zwischen dem Altreich und dem Lande Österreich noch bestanden, auf.
RE 75/38 regelt die Behandlung von Anträgen für Zahlungen zur Erhaltung und Anmeldung von Auslandspatenten. In beiden Fällen muß der Gesuchsteller die volkswirtschaftliche Dringlichkeit seines Vorhabens nachweisen.
RE 77/38 gleicht auch in der Frage der Behandlung von Sperrguthaben die Rechtsbestimmungen Österreichs an die des Altreichs an. Wichtig ist insbesondere, daß als Stichtag für den Begriff „Altbesitz“ bei den im Lande Österreich geführten Sperrguthaben der 13, März 1938 gilt. Der durch Runderlaß 40/38 festgesetzte Stichtag für österreichische Inhaber von früheren Sperrforderungen und Sperrguthaben im Altreich wurde jedoch aufgehoben, so daß diese Gläubiger nunmehr ohne Rücksicht auf einen Stichtag frei über ihre Forderungen im großdeutschen Reichsgebiet verfügen können.
RE 78/38 bringt Erläuterungen zu den Bestimmungen des Reiseabkommens mit Italien . Das Abkommen gilt auch für den geschäftlichen Reiseverkehr; der monatliche Höchst betrag wird auf 400 RM. festgesetzt.
RE 81/38 betrifft die Verlängerung des deutsch -niederländischen Transferabkommen» um weitere zwei Monate bis zum 31. August 1938.
RE 83
RE 8 4
RE 8f
RE 81
RE 8f
RE 8!