Früher gültige Berufsbezeichnung für Zahnbehandler, die nicht als Zahnarzt approbiert waren; bereits praktizierende Dentisten konnten durch Zusatzlehrgänge die Bestallung als Zahnarzt erwerben. Seit 1952 sind in Deutschland Neuzugänge zum Dentistenberuf nicht mehr möglich, auch in Österreich erfolgt seit 1949 keine Dentistenausbildung mehr.