Offenburger Tageblatt : (1951). Offenburg
  • Handelsvertreter

    Handelsagent / Handlungsagent / Handelsvertretung <Unternehmen>
    Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen.
  • Kaufmann

    Kaufleute / Fernkaufmann / Fernhandelskaufmann / Großkaufmann / Handelsmann
    Zusammenfassende Bezeichnung für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe; definiert im jurist. Sinne und im Sinne des kaufmänn. Tätigen.
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