Offenburger Tageblatt : (1943). Offenburg
 
  • Amtmann

    Dienstbezeichnug im gehobenen Verwaltungs- und Justizdienst; im Mittelalter Bez. für den Inhaber eines Amtes
  • Angehöriger

    Umfasst die Ehegatten, Lebenspartner, Verwandten und Verschwägerten
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  • Bauherr

    Bauherrin / Bauherrschaft
    Rechtlich und wirtschaftlich verantwortlicher Auftraggeber bei der Ausführung von Bauvorhaben.
  • Besitz

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  • Diebstahl

    Stehlen <Eigentumsdelikt>
  • Ehrenamt

    Ehrenamt ist ein öffentliches Amt von gewisser Dauer mit einem bestimmten Kreis von Verwaltungsgeschäften, das von einer natürlichen Person unentgeltlich und nebenberuflich ausgeübt wird; vorwiegend im juristischen Zusammenhang verwendet.