Offenburger Tageblatt : (1943). Offenburg
  • Ehrenamt

    Ehrenamt ist ein öffentliches Amt von gewisser Dauer mit einem bestimmten Kreis von Verwaltungsgeschäften, das von einer natürlichen Person unentgeltlich und nebenberuflich ausgeübt wird; vorwiegend im juristischen Zusammenhang verwendet.
  • Eid

    Schwur
    1 mehr Seiten
  • Gerechtigkeit

    1. Die persönliche Gerechtigkeit als Tugend, 2. Prinzip zur Aufstellung und Beurteilung von Rechtsnormen