Angeklagter ist in einem Strafprozess der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat (vgl. § 157 StPO)
Straftat, die bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit bestimmte die Gläubiger benachteiligende Handlungen bestraft. Umgangssprachlich auch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Für Zahlungsunfähigkeit bevorzuge Insolvenz.