Zusammenfassende Bezeichnung für das Reichsbürgergesetz und das Blutschutzgesetz, die anlässlich des Nürnberger Reichsparteitages der NSDAP am 15.9.1935 verabschiedet worden sind
Im Dt. Reich im Auftrag des Kaisers eingesetzter Amtsträger, dem die Lösung von Konflikten innerhalb der Reichskreise oblag. Auch zu verwenden für die im Dritten Reich eingesetzten Reichskommissare in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung. Einzelne Reichskommissare im 3. Reich werden als Körperschaft angesetzt.
Karlsruhe, Nr. 1/2., 1.(54.) Jahrgang (15. Januar 1921) - Nr. 49/52, 2.(55.) Jahrgang (23. Dez. 1922) ; Nr. 1., 5.(58.) Jahrgang (10. Januar 1925) - Nr. 24, 64. Jahrgang (19. Dezember 1931), 1921-1933