Ich brauche wol nicht hinzuzufügen, daß mir schon vor einigen iaren iaren auch von seiten Wirtembergs, durch den Oberbibliothekaren Staeklin aenliche anträge gemacht worden sind, welche sich aber ausschliessend auf meine Handschriften bezogen; die ich, als den kostbarsten teil meines litterarischen nachlasses, von den übrigen sammlungen zu trennen mich nicht entschliessen konnte. Da nun dise meine mir so ser am herzen liegende angelegenheit, nach dem bereits gesagten, so zu sagen noch in der Schwebe hängt; so sehe ich nicht ein: warum ich nicht noch fernere anerbietungen vernemen sollte? ich will Inen also one weiters sagen woraus meine sammelungen gegenwärtig bestehen: A. Gedrukte bücher, ungefär: Eilf tausend Numern. B. Handschriften, meist auf Pergament. gegen dreihundert Stüke. C. Urkunden, teils Originalien des IX. bis XVI. iarhunderts, teils von meiner hand von originalien abgeschrieben: über tausend Stüke. D. Griechische münzen, in gold, silber und erzt, etwa gegen Fünf hundert Stüke. E. Alte gemälde aus der teutschen schule, darunten von Hubert vanEyck , Holbein, Zeitblom, Bernh: von Oelay& Joh. von Ralkar; Sadeler Scheufelin. Israël von Mekenem&c. etwa Sechszig Stüke. Die sammelungen, wenigstens A. B.,& C. möchte ich gerne ungetrennt verkaufen und würde, im falle eines abereinkommens über den preis, beziehungsweise der zalung folgende bedingungen machen: A. Müsste ein teil des Kaufpreises, etwa der zehente oder der fünfzehente; bar bezalt werden. 2. die übrige kaufssumme, könnte, unter fortwaerender verzinsung, in acht; oder zehen gleichlautenden iares iares terminen ab= bezalt werden. 3. zur verfassung der Bücher, Handschriften&c.&c. werden gutherzig vorhandene Kisten, in den Kauf gegeben, über gedrukte bücher ist ein Zettelkatalog vorhanden; aber da, besonders Monographien, oft nur ein werk verzeichnet ist und merere nicht angezeigt sind; da ergibt sich,
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