40.
An des ehemaligen ChurHessischen Herren Ministers von Hassenpflug Exzellenz.
Es war am 24.ten dieses als ich das Schreiben Euerer Exzellenz! vom 17ten erhielt; ich versäumte nicht dasselbe sogleich dem eben 6 stunden von hier auf der Weinburg sich aufhaltenden fürsten v. Hohenzollern mitzuteilen und erhielt am 27. abends eine einladung desselben, auf den 29.n mich halb weges zu Neukirch einzufinden, wohin der fürst den erbprinzen mit aufträgen an mich senden wolle. ich muss hier vorläufig bemerken, daß ich in meinem schreiben den fürsten aufmerksam darauf machte: daß H. v. Hassenpflug am 17. mein schreiben vom 10. an denselben noch nicht empfangen hatte; daß Seine Durchlaucht in irem schreiben an mich, weder von der bei der ersten zusamenkunft in Salmannsweiler besprochenen zulege aus Dero Chatouelle, noch von der damals zugesicherten freien wonung, holz, garten, etc. erwänung getan, leztere gegenstände als solche angegeben, welche an die fürstl: domainen kammer, freilich in einem ser herabegesezten preise, bezalt werden müssten; daß ich folglich befürchten müsste H. v. Hassenpflug werde sein ganzes künftiges diensteinkommen auf die bloßen fl. 2000 schäzen und dann wie billig, anstand nemen, die von S.re durchlaucht gewünschte reise nach Weinburg anzutretten: ich liess ferner die bemerkung einfliessen, wie die Chèfs von collegien in andern diensten nach einer höheren besoldungs scala honorirt würden&c.&c. Gestern abend traf der Erbprinz an dem erwänten Orte ein, und eröffnete mir den beschluss seines herren Vaters: den künftigen Regierungs- und Hofgerichts-Director, wenn nämlich Hr. von Hassenpflug die stelle anretten würde, auf eine geldbesoldung von fl. 3000(dreitausend) also zu stellen, daß davon 2400 auf die staatskasse, die übrigen 600 aber auf die fürstliche Chatoulle fallen würden; daneben sollte derselbe auch die begünstigungen rüksichtlich der wonung