zu ungebundenen Geistlichen dazu sagen, wenn Erstere, weil es ihr gerade nicht gelegen ist, organische Ein- richtungen und vertragsmäßige Verbindlichkeiten gegen eine Staats Regierung aus blos persönlichen Rücksichten unerfüllt läßt?! – Werden dadurch wohl Achtung und Gehorsam gegen weltliche und geistliche Obrigkeit gewinnen? – Ich weiß das Gegentheil, auch Ihre Decane wissen es, denn mehr als einmal berühmten sich an öffentlichen Orten die Einen: Was fragt die Curia nach dem Staatsvertrag, sie thut eben keinen Commissar her. – während die anderen argumentierten: Was fragen wir nach der Curia, sie fragt auch nicht nach der Regierung, daher wir weder um die eine noch die andere uns be- kümmern. – Ja es ist selbst den Layen dieser Zwyspalt der beyden Obrigkeiten gar wohl be- kannt, keiner zum Vortheil; denn der Regierung wird Schwäche vorgeworfen, weil sie nicht vor- fahre; der Curia aber Eigennutz und Badensches Interesse, weil die Dispensen bey theurem Postgeld in Freyburg geholt werden müssen, und die diessei- tigen Bischtsumsangehörigen für Nichts geachtet wer- den. Noch Andere sprechen laut dir Vermuthungen aus, daß gemeine Eifersucht und Angeberey, die man in hiessiger Umgegend nicht selten unter Geistlichen finde, die einzige Ursache sey, warum man keinen Commissar bekomme.
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