Baumann
er 20 iaren auf dem ehemaligen rittergut Steinegg , das im Thurgau an- gekauft hat. Am 23 Novbrs v. I. comandirte M. Zeerleder 3. battaillone Luzernerische landwer bei Schwarzenbach gegen Ochsenbein und hatte das unglük, da seine leute sich verlaufen hatten, gefangen zu werden. nach wenigen tagen liess in General Dufour wieder frei und er kam über Neuchatêl, Dijon und Basel zu mir in der meinung, unter der regierung des humansten, mildesten und gerechtesten unserer teutschen fürsten, still und ruhig leben und bessern zeiten entgegen sehen zu koennen. Ein ganz aenlicher fall hat sich vor wenig iaren im Großherzogtume ereignet. der Luzernische Prof. Hausmann, hatte sich den freischaaren zu- gesellt und, als dise geschlagen waren, in das Grosherzogtum geflüchtet. Luzern , welches damals vorort war, requirirte dessen stellung: die G. H. Regierung liess denselben auch wirklich verhaften und nach Freiburg bringen; aber, nach einvername, sogleich wieder auf freien fuss stellen. obschon ich nun an eine auslieferung des inhaftirten(eines greises von 60. iaren) mit einer ungeheuren, lebensgefaerlichen Struma) nicht glaube, nicht glauben kann, daß die G. H. Regierung Badens, den Schergen der Berner Jacobiner machen werde; so muss ich doch wünschen, daß demselben, statt des engen, ungesunden gefängnisses, wenigstens iezt die stadt Meersburg zum arrest angewiesen werde, wo er wenigstens die seiner gesundheit unentberliche bewegung machen kann. Ein wort von Euerer Großherzoglichen Hoheit, zu gunsten des unglüklichen mannes, der in seinem besten bewustsein, für Gottes sache, für warheit und recht, die waffen ergriff, zu dem ore unseres allgeliebten, allvererten Großherzogs gelangt; wird gewiss diser leidigen geschichte ein froeliches ende machen. dies ist der inhalt meiner untertaenigsten bitte, deren gnädigste gewaerung, nur die tiefste vererung und aufrichtige anhänglich- keit vermeren kann, in welchen ich die ere habe zu verharren Euerer Großherzoglichen Hoheit! auf der alten Meersburg 14 Hornungs. 1848.