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Die Regesten des Stilles Kreuzlingen, Cautons Thurgau.
400.
401.
404.
405.
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409.
410.
411.
412.
413.
414.
416.
1482. 18. März.
1482. 2. April.
1482. 2. April.
1482. 5. Münl
1485. 18. Jun.
1485. 22. Jun. 1485. 31. Oct.
1486. 22. Jan. 1487. 17. Jul.
1487. 6. Nov.
1487. 28. Nov. 1488. 26. Febr.
1488. 22. Sept. 1489. 25. Mai.
1489. 23. Sept.
1489.
5. Nov.
1489. 12. NoV.
Anna Frik des Kressibuchers Wittwe zu Constanz übergibt dem Abt Johannes einen Zinsbrief von 10 Schill. Pf. für eine Jahrzeib.
Abt Johannes erhält von dem Carmeliterkloster zu Rotenburg 210 Gulden rhein. und sichert demselben dafür als Zins zu 12 Ohm Wein, Rotenburger Kich von dem bessten Vorlauf nach eigener Wahl aus den Weinbergen zu Wurmlingen , Hirschau oder Wiler , sezt auch alle dortigen Zehnten als Pfand ein.
Zwischen Abt Johann und den Mohren zu Trüllikon als Inhabern des Zehntens wird ein Vergleich gemacht, laut welchem die Mohren wegen rükständigen Fruchtzinsen bis zu Abstattung derselben die Zehnten ganz dem Stift überlassen.
Christoph Gloggner, Chorherr zu St. Stephan, stiftet in die Kapelle zu St. Jos in Stadelholen mit Zustimmung des Abtes Johann und des Convenis zu Creuzlingen, welchem die Kapelle als Filiale zugehört, eine Frühmesser- pfründe mit der Bestimmung, dass der Rath zu Constanz nach Abgang des Frühmessers in Monatskrist dem Prä- laten von Creuzlingen einen Nachfolger präsentire.
Johann Riser, Frühmesser der St. Brictius-Capelle zu Wurmlingen stiftet einen Jahrtag auf Dienstang nach der Pfingstwochen mit drei Priestern zu feiern und vergabt hiéetür einen Baumgarten, Hankaker und Weingarten .
Joh. Kostmann, erwählter Caplan zu Wuürmlingen, gelobt dem Abte Johann treue Verrichtung seines Amtes. Vor dem Stadtammann Rothmund, Rath und Gericht zu Buchhorn streiten sich Abt Johann von Creuzlingen, die Heiligenpfleger von Horgenzell und die Stadt Ravensburg , ob 4 Stüke Waldung der Kirche Horgenzell zu-
gehören. Es wird auf Zeugen abgestellt.
Georg Frikk wird von Abt Johann mit der Pfarrei Rotenburg investirt uud gelobt demselben Treue.
Jakob Peier Ritter, zu Uagenwil, und Cunrad Wechinger Comthur zu Tobel, im Streit über den Zehnten im Schachen, werden von Abt Ulrich von St. Gallen dahin geschieden, dass der streitige Lehnten dem Peier als Pa-
tron der Kirche Weinfelden zugehöre, im nächstkommenden Herbste aber der Peier in der Weinlese zu Weinfelden
dem Comthur anderthalb Fuder Ottenberger Wein geben solle.
Abt Johann lässt durch Heinrich Spurius, Conventual , und Joh. Bugg, Schreiber des Stikts, vor Landgericht wegen der Fischenz in der Murg bei Awangen gegen Melchior von Hohen-Landenberg klagen; die von Zürich orinnern, dass Landenberg als ihr Mitburger vor ihnen belangt Werden müsse; aber das Landgericht urtheilt durch den Reichsvogt und Landrichter Schwaninger, dass, da das Streitobjekt im Thurgau liege, Landenberg vor dem Landgericht sich rechtfertigen müsse.
Papst Innocenz VIII. conßirmirt die Crsuslingenschen Rechte und Besizungen. Dat. Rom IV. Cal, Dec,
Junker Cumad von Höwdork zu Constanz leikt 20 Pk. Plenn. auk 3 Stüke Reben zu Wolwatingen am Hom- berg um 1 Pk. Zins
Abt Johann kauft von Rudi Zimmermann von Rankwil einen halben Hof zu Rikenbach.
Abt Johann hauft von den Brüdern Hans und Rud. Mohr zu Trüllikon , den dritten Theil des grossen und klei- nen Zehntens, nämlich alles Korns, Weins, Viehs, Kohls, von Kälbern, Füllen, Häbnern, Gänsen auf ihren Erblehen, des Gotteshauses Lehengütern, für 112 Rhein, . Gulden und 86 Mält Kernen, die sie dem Gotteshause schuldeten⸗
In dem wegen der Fischenz in der Murg erhobenen Streite urtheilt das Landgericht, dass die Zeugen einver- nommen, und zwar die, Welche wegen Alter und Schwachlieit nicht erscheinen können, durch den Schreiber des Landgerichtes an ihrem Wohnorte verhört Werden sollen.
Cunrad Sebatz, Reichsvogt und Landrichter im Thurgau und das Landgericht entscheiden, dass die Fischenz in der Murg dem Stifte Creuzlingen als Inhaber des Kirchensazes und der Gorichte Awangen zugcehöre.
Das Pfalzgericht in der Reichenau, auk die Klage des Stiktes Creuzlingen, dass die Gemeinde Xllensbach auf ein Creuzlingensches Lehengut Stéeuern lege, urtkeilt: Weil dieses Gut vom Gotteshause Reichenau als frei, ledig und unsteuerbar an Creuzlingen verkauft worden sei, dürke és laut der Privilegien des Stikts von der Gemeinde auch nicht besteuert Werden.
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