An die H. H. OberForstMeisters zu Wolfach , Donau Eschingen& Möskirch. Noe Des Oberjäger- und OberLandes- Forstmeisteramtes. Betreffd: die Uniformirung des gesammten Forst- und Jagd Personals. ddto: 1.r April 1805. ExstReuw glend
In Erwägung, daß die ehmalige Uniformirung des fürstl. Forst- und Jagd-Personals, nach und nach so in Abgang gekommen, daß man gegenwärtig bei demselben soviel zerschiedene Kleidungsarten, als Individuen, und unterdenselben manche antrift, die sich hierin sehr unvorteilhaft auszeichnen, hat man Sr Erlaucht, dem Herren Lander administrator ein neues Uniformirungs Schema untertänigst vorgelegt, welches höchstderselbe genädigst zu genehmigen geruhten. Indem man den H:&c. hievon getreue Abbildungen, nebst erlaeuternden schriftlichen Bemerkungen, anschließet, eröffnet man denselben zugleich, daß die höchsten Gesinnungen Sr Erlaucht nicht dahin gehen, durch plözliche Anschaffung der Uniformirungs- und Gewehr-Stüke dürtlige Diener zu beschweren; sondern da doch jeder in dem Laufe eines Jares eine neue Kleidung brauchet, ihnen auch einen solchen Termin, nämlich von Georgij 1805 bis dahin 1806, zur voll- ständigen Uniformirung einzuraeumen und ihnen hiedurch diese Anschaffung so viel möglich zu erleichtern.