Da aber ungeachtet der Zeichnungen und Erlaeu- terungen, so wohl in Bezug auf Farbe, und Qualitaet der Tücher, Knopfe, und Börtchen noch unangenehme und den Zwek einer eigentlichen Uniformirung zerstörende Zerschiedenheiten entstehen dürften; so fand man notwendig natürliche Muster, nebst Preisen beizulegen, und, da das Forst- und Jagd-Personal des Heiligenberg : O/.försterei bezirkes nach diesen, bereits zur Zufriedenheit der Betreffenden uniformirt ist, den H:&c zu eröffnen, daß der Landes O/f: Mster von Lasberg, dem Se Erlaucht die Entwerfung noch besonders aufzutragen die Gnade hatten, auf jeweiliges Verlangen des H: O/.Forst meisters, für die Absendung der benöthigten Uniformirungs Requisiten die pünktlichste und gewissenhafteste Sorge tragen wird. Wie man nun, nach der höchsten Meinung Sr Erlaucht, keine Klasse der Forst und Jagd beamten, mit anschaffung der Uniform, vor ablauf des bestimmten Termins, zu drängen gedenket; so glaubet man anderer seits den H H. O/f. Mstrs nicht verbergen zu müßen,
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