Vertrag zwischen dem Freiherrn Joseph von Laszberg und Herren Bildhauer N. Ahorn zu Constanz . 1. Herr Ahorn wird für den Fhrrn von Laszberg, aus dem, dem lezteren zugehörigen, mempratischen marmornen Grabsteine, zwei gleich große, geschliffene und polierte Tischplatten fertigen, zu deren Car- nießen Fhrr von Laszberg die Modelle angeben wird. 2. Die Tischplatten werden sieben fuß und zehen zolle lang und drei fuß und zehen zoll fanzösch maß, breit sein. 3. Herr Ahorn übernimmt das sägen, hauen, schleifen und poliren der platten, er wird selbe auf seine Kosten in das alte Schloß nach Meersburg liefern und daselbst, in dem von Fhrrn von Laszberg hiezu bestimmten Bibliothek zimmer, auf die vorhandenen Füsse aufsezzen und bevestigen. 4. Für diese arbeit bezalt der Fhrr von Laszberg an Herren Bildhauer Ahorn Fünfzehen Louisdors, das sage zwanzig Luisdor ist einhundert sechszig und fünf Reichsgulden, also und dergestalten, daß Herr Ahorn fünfzig und fünf gulden Siebenzig und zwei Gulden erhält, wann der besagte Grabstein in zwei gleiche Teile gesägt sein wird, fünf und fünfzig andere gulden, Siebenzig und zwei Gulden