1. Der Zins fängt an zu laufen von dem Tag da Helmsdorf verkauft worden ist, id est: den 14. Nov. 1802. 2. die Geschwisten behalten Sich bevor, daß Ioseph solange nichts von der Catarina S. Malserschen Geldern an H Conrad v. Malsen bezale, als selber nicht sich wird ausgewiesen habe, daß er der mit ihm schriftlich eingegangenen Erbvereinigug nachgekommen sein und selbe nicht überschritten habe.
3.