ein Jahr lang, abwesend bleiben. der Schloßberg und der hintere Hof wird vorbehalten. Der Herr Oberlehrer Flink hat die Geschäfte zu besorgen, und die Aufsicht über das Schloß zu führen, an diesen bittet man sich in vorkommenden Fällen zu wenden, die Zimmer werden ohne Möbel mit Ausnahme einiger großer Spiegel, und in dem Zustande worin sie jetzt sind, abgegeben es kann zur Verschönerung derselben nichts angewendet werden, man wünscht auch daß jede Veränderung vorher dem Herrn Flink mitgetheilt werden möge.
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