Der genannte Freiherr von Laßberg bietet auf die oben beschriebenen Gebäulichkeiten nebst Schloßbühl die Summe von – 10000 f. Zehntausend Gulden – jedoch unter der ausdrüklichen Bedingung, daß er die Unterhaltung der Apotheker- Treppe und der Apotheker Brüke nicht übernehmen könne, daß er die Stüz- mauer von der Apotheker-Brüke an, bis an den Garten vom neuen Schlosse nur in so weit unterhalten werde, als sie zur Tragung der Einfahrt-Brüke in das Schloßgebäude erforderlich seie, ferner müße er den Wunsch und die Bitte zu Protokoll niederlegen, daß die Gefangenwärters- Wohnung und der zur Unterbrinngung der herrschaftlichen Weine vorbehaltene Keller bald thunlichst geräumt, ferner müsse er die weitere Bitte stellen, daß
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