seien, was diplomatisch nicht zu beweisen ist; ferner daß Kaiser Friedrich der IIte dieser Stadt in Jahr 1233. einen Wochenmarkt verwilligt habe, und führt aus der betreffenden Urkunde, deren Fundort er aber nicht angibt, folgende Stelle an: habendi forum septimanale in suburbio castri sui. Dabei ist Bischof Konrad der 2te gemeint. Im Jahr 1452, war der Bischof mit den Bürgern der Stadt gänzlich zerfallen; sie empörten sich gegen ihn, stürmten die Burg und hatten sie 5 Jahre hindurch allein inne bis im Jahr 1457. durch Vergleich dieselbe dem Bischof wieder eingeräumt wud. Ueber diese so wichtige Begebenheit geben weder die Raths Protokolle der Stadt noch die Urkunden ihres Archives einige Auskunft: kaum daß einige der ältesten Bewohner sich erinnern das Ereigniß von ihren Eltern oder Groseltern als Sage vernommen zu haben. den 6ten. Kolb der in seinem Lexicon diese Begebenheit anführt, sagt nicht, wo her er diese Notiz bekommen. Wahrscheinlich, da alle Akten und Urkunden des Constanzischen Furstbischöflichen Archivs noch Karlsruhe gebracht wurden, kann das dortige Staats