stellt ist, treue Ueberzeugung hegen. 3) Zwar ist und bleibt die schriftliche Auf- zeichnung alles dessen, was unter dem gesagt und gesungen wird, von dem Nie- mand weiß, wer es gemacht, und warum es gemacht, sondern daß von Alters her da ist, seinen guten Grund und Glauben in sich selber hat und mit dem es unsere ehrlichen Vorfahren eben so gehalten ha- ben. Dahin gehören a.) Volkslieder und Reime die bei ver- schiedlichem Jahrs Anlaß, an Festen, in Spinnstuben und Tanzböden gesungen werden, znächst solche die epischen In- halts sind; d. h. worin eine Begeben- heit vorgeht; womöglich mit Worten und Weisen oder Tönen selbst. b) Sagen in ungebundener Rede, ganz besonders sowohl die vielfachen Ammen und KinderMährchen, von Riesen, Zwer- gen, Ungeheuern, verwünschten Köngs Söhnen und erlößten Königstöchtern, Teufeln, Schäzen und Wunscheldingen, als auch local Sagen, die zur Erklärung gewisser Ortlichkeiten(wie Berge, Flüße Seen, Sümpfe, zertrümmerte Schlösser Thürme, Steine, und aller Denkmäler der Vorzeit sind) erzählt und gewußt werden. Eine eigenthümliche und
zum Hauptmenü