16. Daß der gesammte Verein einen die Vorsteher haben soll, der Ver- sammlung berufen, in derselben den Vortrag haben, die Stimmen sammeln, und die Beschlüße aus- sprechen und ausfertigen solle, daß ihme ein Ausschuß, unter den Kreis Vorstehern gewählt, zum Beistande gegeben werden soll, um in geeigneten Fällen schleuniger beraten zu können. + der Außschuß soll durch den Kreisvor- steher alle Jare bei der allgemeinen Versamlung ge- wählt werden und aus 4 Proto Rittern bestehen im?falle? paria sind, entscheiden 17. Daß, wenn es ausführbar wird, der Verein unter den Schuz eines teutschen Fürsten gestellt werde, der durch seine Handlungen, Einsicht und Muth das Vertrauen des Vereines erworben hat. 18. Daß Versammlungen gehalten werden,