Copia.
ausgeschellt worden den 26.ten abends.
Bekantmachung.
In Folge Befehls des Oberkommendos der Volkswehr, sind sämtliche Privatwaffen, als: Stuzer, Musketen, einfache oder Doppelte Jagdflinten, Säbel oder Hirschfänger und Große Pistolen, soweit solche nicht zur Be- waffnung des Iten Aufgebots bereits in deren Händen sind der Hiezu bestellten Comission morgen den 27ten bMts von Morgens 8 bis 12 Uhr – und Mittags 2 Uhr umso gewißer abzugeben, als sonst deren Verheimlichung die Strafe nach den Kriegsgesezen nach sich ziehen würde. Jeder Eigenthümer hat einen Zedel an seine Waffe zu heften mit seinem Namen versehen. Erforderlichen Falls wird eine Comission eine Nachvisitation vornemen. – Die Abgabe der Waffen hat auf dem Nebenzimmer des obern Rathhaussaales zu geschehen, und wird hierüber eine Liste geführt. Über etwaige Zweifel wer Waffen behalten fürfe entscheidet die Comission vorbehaltlich eines Rekurses an den BezirkszivilComissair Meersburg am 26 Juni 1849 Burgermeister Rindlingr