Mit vollkomenster Hochachtung
Euer Hochwohlgeboren
ganz gehorsamer Diener der 80. iärige Oberiägermeister JvLaszberg Die Belassung der dem Freiherrn von Laßberg gehörigen Waffen unterliegt in der Voraussetzung keinem Anstande, als von Seiten des Herrn Platz–Commandanten keine Bedenken dagegen obwalten. Konstanz 17. Juli 1849 Der Zivil-Commissär von Friederich Rggs. Rath.
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