Gerbel erstattet Bericht über die Petition der Gemeinde
Hambrücken , die Anlage einer Straße betreffend. An- trag auf Ueberweisung an das großh. Staatsministerium. Angenommen. Es beginnt die Diskussion des von Bohm erstatteten Commissionsberichts über die seit dem Landtage von 1835 erlassenen Provisorien in Betreff der zum Geschäftskreise des großh, Ministeriums des Innern gehörigen Gegenstände. (Schluß folgt.) * Karlsruhe , 24. Juli. Von dem interessanten Berichte, welchen Trefurt Namens der Budgetkommis- sion über die Budget-Titel 1)"Unterrichtswesen," 2)"Wissenschaften und Künste," 3)"Cultur , und 4."milde Fonds- und Armen-Anstalten" erstattet hat, theilen wir vorläufig den Eingang und den Theil mit, der von den Universitäten und Mittelschulen handelt. Meine Herren! Die Ausgabsrubriken, über welche sich der gegenwärtige Bericht zu verbreiten hat, sind von so überwiegendem Ein- flusse auf das Gedeihen eines Staates, daß die jedem Haus- halte gebotene weise Sparsamkeit, nicht sowohl nach den Summen, welche aufgewendet werden, als darnach fragen muß, ob die mittelst der Summe ins Leben gerufenen Anstalten und Einrichtungen in ihrer Anlage und Ausbil- dung die Vollendung bereits erlangt haben, welche den- selben zu verleihen unter den gegebenen Verhältnissen mög- lich ist. Ihre Commission hat den Gegenstand von diesem Ge- sichtspunkte aufgefaßt, sie wird Ihnen keine Beschränkung der Ausgaben vorschlagen, weil sie der Ueberzeugung ist, daß die Summen, welche auf diese Gattung der Staats- Bedürfnisse, besonders den Unterricht, verwendet werden, in Vergleichung mit dem Aufwand für Befriedigung ma- terieller Bedürfnisse, von geringer Bedeutung sind; sie wird aber bei einzelnen Titeln und Positionen Ihre Auf- merksamkeit auf die Verbesserungen lenken, deren die hie- her gehörigen Staatseinrichtungen empfänglich sind, und Sie zu Beschlüssen auffordern, welche die Aufmerksamkeit der Großherzogl. Regierung und deren Thätigkeit für die möglichste Vervollkommnung der Anstalten anzuregen ge- eignet scheinen. Tit. X. Unterrichtswesen. I. Akademischer Unterricht. Unter dieser Rubrik erscheint im gegenwärtigen Budget, wie im vorigen, ein jährlicher Staatsaufwand von 126,766 fl. für die Dotirung der beiden Landes-Universitäten. Ehe wir in die Prüfung der einzelnen Positionen ein- gehen, werfen wir die Frage auf: ob und welche Verbes- serung hier im Allgemeinen wünschenswerth sey. Daß eine erschöpfende Erörterung dieser Frage die Gren- zen dieses Berichts überschreiten wurde, ist für sich klar, auch sind wir weit entfernt, uns ein competentes Urtheil über die Einrichtung der Universitäten in allen Beziehungen anzumaßen; inzwischen scheint uns doch darüber nicht ge- stritten werden zu können, daß bei einer jeden Unterrichts- Anstalt die Absicht der Staatsgewalt nicht allein darauf gerichtet seyn dürfe, der zu bildenden Jugend eine schick- liche Gelegenheit zum Genuß des erforderlichen Unterrichts zu eröffnen, daß vielmehr ihre erste Sorge auch dahin gehen müsse, Vorkehrungen zu treffen, welche für die eifrige Benutzung dieser Gelegenheit eine möglichst gute Gewähr- schaft leisten, – und gerade in dieser Beziehung scheint uns die Einrichtung, wie solche auf den meisten Universi- täten langher besteht, mangelhaft. Die Anordnung strenger Staatsprüfungen gewäͤhrt zwar einigen Schutz gegen die Aufnahme unfleißiger Subjekte in den Staatsdienst, und nicht minder wirkt sie als Sporn des Fleißes auf die studirende Jugend; allein, um in letz- ter Beziehung bei Allen, oder auch nur Vielen, auszutei- chen, liegt sie für den zum ernsten Blick in die Zukunft selten gereiften Jüngling zu fern, er bedarf eines ihm näher stehenden, ihn unmittelbar anregenden Eindrucks: und mit dem, gleichwohl auch unvollständigen, Schutz des Staats gegen unfähige Diener, ist den Euern kein Schutz ge- währt gegen den vergeblichen Aufwand der Studienkosten, kein Schutz den künftigen Staatsbürgern gegen den un- widerbringlichen Verlust ihrer kostbarsten Jugendzeit, kein Schutz der bürgerlichen Gesellschaft gegen Ueberlastung mit halbgebildeten, vom Staatsdienste zurückgedrängten, und für bürgerliche Gewerbe verdorbenen Subjekten, welche vorzugsweise geeignet sind, die Klasse der Müssigen und Unzufriedenen zu vermehren. Wir sind weit entfernt, zu verlangen, daß unsere Uni- versitäten in Schulen verwandelt werden, allein in einer Zeit, wo man sich bei jeder Staatseinrichtung mit ängst- licher Sorgfalt um Garantieen für die Erreichung ihres Zweckes umsieht, wo man keines Rechts und keines Genus- ses sich erfreuen zu dürfen glaubt, wenn nicht eine solche äußere Gewährleistung dafur besteht, mag es nicht länger als ein Vorzug der Universitäten angesehen werden, daß sie fast durchgängig eine Unterrichtsmethode haben, bei welcher der Lehrer nicht einmal erfährt, ob ihn seine Schüler verstehen, bei welcher er von ihrem Fleiß oder Unfleiß nicht die entfernteste Kenntniß erlangt, bei welcher den Schülern nicht einmal Gelegenheit gegeben, vielweniger eine Nöthigung bereitet ist, sich durch Wetteifer im Fleiß die eines studirenden Jünglings allein würdige Anerken- nung zu verschaffen. Und dennoch ist gerade die Jugend vorzugsweise das Alter des Ehrgeizss; kein Wunder also, daß dieser auf den Universitäten noch immer sich auf alt- hergebrachten Sitten oder gesetzwidrigen Abwegen herum- tummele, da man ihm die allein ziemende Bahn zu öffnen, bisher zögerte. Wir halten diesen, alle theoretischen Vorlesungen an der Hochschule treffenden Vorwurf zwar nicht für den einzigen, aber für den weitaus wichtigsten, und für die Quelle mancher andern Uebelstände; und so einfach auch das Mittel zur Abhülfe zu seyn scheint, so treten doch der Durchführung desselben Schwierigkeiten entgegen; auf