A. Da herr Meck auch den wunsch geaeussert hat, daß der fhrr. von Laszberg im ferner auch das verlagsrecht über den Liedersaal, so weit solcher iezt bestehet abtretten möchte; so ist hierüber nachfolgendes beschlossen worden: fhrr von Laszberg übertragt an Herren Meck für iezt und alle zukunft, als eigentum, das verlags recht über seinen Liedersaal in so weit als solcher aus vier bänden bestehet: B. Herr Merk bezalet hiefür an den fhrrn. von Laszberg ein für allemale die summe von tausend gulden, reichswärung am 8ten Janr 1846. C. Sollte in der folge ein fünfter oder merere bände des Liedersaales gedrukt werden; so unterliegt dies einem weiteren übereinkommen der gegenwärtigen contrahenten; dann aber über- nimmt der fhrr. von Laszberg die unentgeltliche correctur des ersten noch folgenden bandes, iedoch one seinen kosten. D. alle zalungen haben in groben silbersorten und kostenfrei zu handen des fhrr. von Laszberg zu geschehen. Meersburg am 23 Herbstmonats 1845. Fhr von L. tritt das Verlgsr üb den Liedersaal an Hr. M. ab und zwar für den 1ten bis 5ten Bd; der Inhalt dieses 5ten Bds ist dem Ermessen des H von L. gänzlich überl. FrH. von L. verspr. die fertige Msspte für dies 5ten Bd bis Ende Janr in die Hände des Verl . zu liefern