Zu Wegelins gesch. des Appenzeller Kriegs. St. Gallen 1844. Seite 45. vom 7 Nov. 1405. Die hier, zeile: 27 und folgg abgedrukten worte, beweisen offenbar das gegenteil von dem, was der verfasser behauptet; denn, wenn"man dem bischof von Chur geld soll"; so folgt notwendig, daß nicht er dem bund etwas schuldig seie.
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