Dem Regh. ist allerdings die hohe HofKriegsrathliche Resolution zugekommen, daß die vom 15ten July angefangene 4 monathliche Urlaubspro- longation ohne Carenz der gage für dieselbe bewilliget wordene seyn. Welches auf dero Zuschriftt von 27ten Sept: l. J. zur erforderlichen Direction erwiedert wird. Nyiregyhaza den 11ten Novembr: 1801 Rodniansky Ob
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