Antwort durch H. Geh. Leg. Rath von Küster den 18ten Aug. 1834 sammt Notiz über ein Mpt des Breuiar. Alarici in Schefbers v. IX–X Saec Berlin den 14 März 1834. Je seltener es ist, daß neben den Mühen des Geschäftslebens nicht nur Lust und Thätigkeit zu gelehrten Forschungen rege bleibt, sondern auch die Bereitwilligkeit, fremde literarische Arbeiten durch jene Tätigkeit zu unterstützen, desto erfreu- licher ist diese Erscheinung wo sie sich findet. Eure Hoch- wohlgeboren haben mir davon durch Ihre interessante Zusendung ein höchst dankenswerthes Beyspiel gegeben. Der Notar Rainerius, dessen Andenken Sie aus dem Staube hervorgezogen haben, steht allerdings schon bey Sarti T. 1. p. 422, wo er in den Jahren 1219 bis 1228 als der erste Notar vorkommt, der den Beynamen Magister führt. Allein daß er ein Buch geschrieben hat, und daß dieses Buch erhalten ist, davon weiß auch Sarti nichts. Meine Absicht ist nun, wenn künftig von dem 5ten Bande meiner Rechtsgeschichte eine neue Ausgabe erscheint, zu S. 154. unter Num. XII jenen Notar aufzuführen, und dabey Ihre Nachricht über sein Werk zu benutzen. Sollten Sie jedoch Ihrem Aufsatz noch irgend eine andere und früher auszuführende Bestimmung geben wollen, so bitte ich darüber nur zu verfügen; meine oben angedeutete Absicht würde dadurch nicht