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im geringsten gehindert oder beschränkt werden. Eine genauere Benutzung des Werks selbst finde ich vorjezt nicht nöthig. Gegenwärtig bin ich sehr mit der neuen Ausgabe meiner Rechtsgeschichte T. 1. 2. 3. beschäf- tigt, deren Druck im April, spätestens Mai, d. J. beendigt seyn wird. Indem ich den aufrichtigen Dank für Eurer Hochwohlgeboren so ausgezeichnete Gefälligkeit wiederhole, füge ich die Versicherung vorzüg- licher Hochachtung und Ergebenheit hinzu, womit ich mich unterzeichne Eurer Hochwohlgebornen
ganz ergebenster Savigny . N. S. In diesem Augenblick fällt mir ein früher von Blume mitgetheiltes Blatt in die Hände, welches einen Auszug aus dem Codex Riccardi 918 zu Florenz enthält. Das Werk