Abschrift. Kund und zu Wissen! Zwischen dem Herrn Joseph Freiherrn von Laßberg zu Meersburg als Verkäufer einerseits und Seiner Durchlaucht dem regierenden Fürsten Carl Egon zu Fürstenberg als Käufer andererseits, ist heute nachstehender Kaufvertrag abgeschlossen worden. § 1. Der Herr Joseph Freiherr von Laßberg verkauft an Seine Durchlaucht den Herrn Fürsten zu Fürstenberg seine wissenschaftlichen- und Kunstsammlungen, bestehend in a) allen Handschriften auf Pergament sowohl als Papier, den alten und den vom Herrn Verkäufer selbst geschriebenen, an der Zahl 300, Dreihundert Stücke, nach dem angefertigten Kataloge. b) in allen alten Urkunden, theils Originalien, theils Abschriften von der Hand des Herrn Verkäufers, 1000, Eintausend Stücke; c) in des Verkäufers ganzen Bibliothek gedruckten Bücher, nach dem vorhandenen Kataloge 11,000, Eilftausend Nummern, und endlich d) in den Gemälden alter Meister nach dem angefertigten Kataloge. Die Kataloge über die Kaufsgegenstände, von dem Herrn Verkäufer unterschrieben, geben alsbald in die Hände des Durchlauchtigsten Herrn Käufers über.