WohlEdlgebohrner HochgeEhrter Herr Executions Commissarie,
Auf den heütigen empfang des anhero Sub dato 1: Junij Zu abfihrung der allenfalls annoch restierenden KammerZihler von obhabenden executions Commissionen wegen erlassenen monitorij haben ohne anstand so vihl sub fide status audimus sollen, daß hiesiger Standt erst verwichenen Monath seinen rest durch die Kauffleüth Bernier und kramer von Franckhfurth abzahlen lassen, wie man erfordlichen falls solches mitelst producierung der würkhlich in allhiesigen archiv verwahrten von der pfeningmaisterey Selbsten Sub dato 17ten Maij ausgestelten original quittung Zu docieren im stand ist; Dahero wollen wür gänzlich hoffen, unser HochgeEhrter Herr Execu- tions Commissarius werde uns keinenfalls glauben beymessen, und hiesigen Stand mit under die morose Zehlen, so folgl: denselben mit der angedroheten real execution Zu verschonen, von Selbsten bedacht seyn, die Wür jmmerwelst unter Göttl. schuzes erlaß mit vihler estime verbleiben Unsers HochgeEhrten Herrn Executions Comissarij Schußenrieds den 12ten Junij. 1746. Dienstwillige Weltliche Räthe und ober- beambte allda.