verbleibe: 2. daß sie späterhin soweit es thunlich und zweckmäßig erscheint, als ein Ganzes wo möglich in den Hohenzollerschen Fürstenthümern aufgestellt und verwaltet, und 3. ein Theil der Kaufsumme bei Abschluß des Kaufvertrages zu Ihrer Verfügung gestellt werde. Ich weiß zwar nicht, inwiefern der zweite Punkt in der Absicht Seiner Majestät des Königs liegen wird und ob sich der Gedanke mit andern Anordnungen und Rücksichten verträgt, es dürfte selbst für die Benutzung der Handschriften zweckmäßiger sein, sie an einem dem wissenschaftlichen Forscher günstigern und bequemern Orte, z. B. in der hie- sigen Königlichen Bibliothek abgesondert aufzustellen; indeßen wird sich auch darüber bald zur Klarheit gelangen laßen. Um aber einen Antrag machen zu können würde es mir sehr angenehm sein, vorher noch Ew: Hochwohlgeboren Ansicht über den Kaufpreis zu kennen und ich erlau- be mir daher die ergebenste Bitte mich durch gefällige vertrauliche Aeu- ßerung darüber zu weiterer Förderung der Angelegenheit recht bald in den Stand setzen zu wollen. Es ist über ein Vierteljahrhundert verfloßen seit ich zuerst die Ehre hatte mit Ew: Hochwohlgeboren aus Anlaß der Gedichte des Markgrafen