Nº. 468f. bringen wir die auf Martini dss. verfallenen 3 xr von einem Dungplatze, sowie die im vorigen Jahr verfallenen und gleichfalls noch rükständigen in gefällige Erinnerung; Da diese Leistung als Gült zu behandeln ist, und deren Ablösung nach§ 4 des Gesetzes vom 5 Oktober 1820 RBl. Nº. XV vom Berechtigten ver- langt werden kann, wovon das Ablösungskapital nach§ 7 des eben allegirten Gesetzes das 10fache, mithin 30 xr beträgt, – so schließen wir im Anschluß zwei Vertragsexemplare zu gefälliger Unterzeichnung an. Meyer Interimsquittung. Obiges Ablösungscapital mit 30 xr. Dreissig Kreuzer sowie die Recognition pro 1847. und 1848 mit je 3 xr= 6 xr. Sechs Kreuzer empfangen zu haben, bescheint Meersburg den 21 Mai 1849 Gr domainenVerwaltung Ab Hoffecker.
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