428 Berhandlungen der I. Rammer,
Beilage Nr. 4 gum Protocol der 74, öffentlichen Gigung vom 5. Detober 1833.
Zweiter Commiſſionsbericht. Erſtattet durch den Abg. Witzenmann. Die Hundstaxen betreffend.
Meine Herren!
Die hohe erſte Kammer iſt in Ihrer 52. öffentlichen Sitzung vom 2. dieſes den Beſchlüſſen der unſrigen über den Gez ſetzesentwurf, die Hundstaxen betreffend, dem Art. Fa HE, Viuno VI. beigetreten, hat Dagegen den Art. H, dahin abz geändert, daf
ndie Bewohner abgelegener, von den nächſt gelegenen „Wohnungen 200 Schritte entfernt ſtehenden Häuſer, „jedoch nur für einen Hund oder Hündin, von Entrich⸗ „tung der Taxe frei ſeyn ſollen.“
Ihre Commiſſion hat ſich nun über dieſe Abänderungen be⸗ rathen, und ich habe die Ehre, Ihnen das Reſultat dieſer Be⸗ rathung mitzutheilen.
Obgleich die hohe erſte Kammer Gründe der Billigkeit zur Abänderung des Art. II. nach vorſtehender Faſſung veran⸗ laßt haben mögen, ſo kann dennoch Ihre Commiſſion, erwä—⸗ gend die vielen Klagen und Vexationen, die dadurch aufs Neue herbeigeführt und von weit größerem Nachtheil ſeyn würden, ihre Beiſtimmung hierzu nicht geben.
Gerade die frühern Befreiungen waren Urſache, daß viele Defraudationen bei den jahrlichen Muſterungen Statt fan⸗ den, daß dadurch ſehr oft die Ortsvorſtände in unangenehme Verlegenheiten verſetzt, und ihnen Zumuthungen gemacht wurden, denen ſie, wollten ſie ihrer Pflicht nachkommen, nicht Folge leiſten konnten, und durch dieſe Abaͤnderung des Art, II. wirden diefe Nachtheile wieder herbei gezogen.