Vergleichende Darſtellung
für ISAS und 1849
nebſt den Erläuterungen hierzu.
Erſter Abſchnitt.
Vorbemerkung.
Für 1848 und 1849 kam ein Finanzgeſetz nicht zu Stande, es ſind darum, was den ordentlichen Etat betrifft, die Budgetſätze für 1847 und hinſichtlich der außerordentlichen Ausgaben die Verwil ligungen der Stände im Jahr 1848 der Vergleichung zu Grunde gelegt worden.
Die Ergebniſſe der Rechnungsabtheilung III., welche einen Nachtrag aus der Etatsrechnung von früheren Jahren II. a. erhalten haben, ſind in der vergleichenden Darſtellung mit* bezeichnet.
Verhandlungen der 2. Kammer 1851. 28 Beilagenheft. 1