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Tit. IV. Großherzogliches Staatsminiſterium. 8. 12. Beſoldungen.
Die zweite Staatsrathsſtelle wurde 1849 nicht wieder beſetzt und mehrere Aenderungen im Perſonal der Kanzlei beamten traten ein.
S. 13. Gehalte.
Der Feine Mehraufwand von 63 fl, für Kanzliftendienfte verabreihf, hätte nidt unter ven Gehalten,
ſondern als Beſoldungsaufwand gebucht werden ſollen.
§. 14. An Bureauloſten ſind ſpääterhin auch von den Staͤnden 800 fl. für nöthig erachtet worden.
B. Außerordentlicher Etat. A. Für die allgemeine Staatsverwaltung.
Tit. III. Staatsrath.
Für 1846 und 1847 waren je 7,050 fl. im außerordentlichen Budget bewilligt. Für 1848, mit welchem Jahr Die befondere Ausgabe für den Staatërath erlofden ift, zeigt fih fonat ein Minderaufwand.
B. Für die Grundſtocksverwaltung.
8. 8. Für Anſchaffung von Kunſtgegenſtänden.
Der Reſt von 1721 fl. 26 kr. ward als aufrecht erhaltener Credit in das Budget für 1850 und 1851 nommen.
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