Beilage zum Protokoll der 138. öffentlichen Sigung der zweiten Kammer vom 28. Juli 1906.
Antrag, den Geſetzesvorſchlag wegen teilweijer Muj- 1i hebung des Gejeges vom 19. Februar 1874 —9|** 31 2232 22 a I über Änderung einiger Beſtimmungen des Geſetzes vom 9. Oktober 1860, die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betr,
|—4 Die Großh. Regierung wird erſucht, dem nächſten Landtag einen Geſetzentwurf vorzulegen, durch den 1. die 88 16b und 1660 des Geſetzes vom 9. Oktober 1860, die rechtliche Stellung der Kirchen und kirch— lichen Vereine im Staat betr., aufgehoben werden, 2. an deren Stelle aber eine geſetzliche Beſtimmung geſchaffen wird, nach der beim Vorhandenſein des Tatbeftandes des§ 339 R.-St.-G.-B. und unter Berückſichtigung der in 85 des Einf.Geſ. zum R.St.G.-B. vorgeſehenen Strafandrohungen der Mißbrauch der geiſtlichen Gewalt, insbeſondere der durch Verhängung oder Androhung kirchlicher Straf—⸗ | oder Buchtmittel, oder Unwendung geiftliher Ber- | fprehungen oder Drohungen verübte, derſelben ſtrafrechtlichen Behandlung unterworfen wird, wie der durch einen Beamten begangene Mißbrauch | ſeiner Amtsgewalt.
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} Muſer. Dr. Obkircher.
Dr. Bing.