Me 36.
Beilage zum Protofolf der 3. öffentlichen Siţung der zweiten Kammer vom 16. Dezember 1905,
Antrag.
Die Unterzeichneten ſtellen den Antrag:
Die zweite Kammer erſucht die Großh. Regierung um Vorlage eines Geſetzentwurfes, durch welchen der§ 3 Abſ. 2 des Jagdgeſetzes in der Faſſung der Bekanntmachung vom 6. November 1886, wonach dem Höchſtbietenden der Zuſchlag zu erteilen iſt, im Sinne der Gewährung einer größeren Selbſtändigkeit der Gemeinden bei Er teilung des Zuſchlags abgeändert wird.
Schmidt-Karlsruhe. Schüler. Morgenthaler. Belzer.
v. Gleichenſtein. Weißhaupt. Hergt.
Hennig. Wiedemann. Wittemann. Gießler. Breitner. Büchner. Blümmel. Geppert.