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Beilage zum Protokolle der 50. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer vom 5. März 1880.
Anträge der Geſchäftsordnungskommiſſion
Abänderung einiger Beſtimmungen der Geſchäftsordnung betreffend.
Die Geſchäftsordnungskommiſſion beantragt:
Die hohe II. Kammer wolle beſchließen:
M hinter 8. 7 der Geſchäftsordnung als 8. 7 a folgenden Zuſatz aufzunehmen:
Wahlanfechtungen oder Einſprachen gegen die Gültigkeit einer Wahl, welche nicht vor Beginn der zur erſt⸗ maligen Wahlprüfung anberaumten Sitzung der Kammer beim Bureau derſelben eingekommen waren, werden bei der Prüfung der Gültigkeit einer beanſtandeten Wahl nicht berückſichtigt.
2) Hinter§ 9 als§. 9a folgenden Zujag aufzunehmen:
Wird in Folge der Ungültigkeitserklärung einer Abgeordnetenwahl oder einer ſonſtigen Erledigung derſelben eine neue von dem nämlichen Wahlkörper vorzunehmende Abgeordnetenwahl nothwendig, ſo können ſolche Anfech—
welche ſich auf die Wahlmaͤnnerwahlen(Urwahlen) beziehen, nur dann geltend gemacht werden, wenn
tungsgründe, ahl entſtanden ſind.
ſie erſt nach der Ungültigkeitserklärung oder ſonſtigen Erledigung der früheren W 3) den-§. 44 dahin neu zu fafjen: Die beiten Bicepräfidenten werden, jeder in befonderem Wahlgang, und die 4 Sefretäre in einem Wahlgang durch relative Stimmenmehrheit gewählt. Hei gleichen Stimmen entfeheidet das Loos.
Verhandlungen der 2. Rammer 1879/80. Ates Beilagenheft. 38
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