von Martini 1836 anfangend, mit jährlich 147 fl. 10 kr. Kapital und Zins abzuzahlen;
6) eine vom Tage des Eintritts in den Pfründgenuß in 12 Jahresterminen ab-- zuzahlende Kriegskostenschuld von 201 fl. 48 kr.; e) eine Prozeßkostenschuld von 306 fl. 15 kr. zu 4 Prozent, wovon -
1) 146fl. 44kr. in IO Jahresrerminen vom 21. April 1835 an,
2) 46 fl. 10 kr. in 3 weitern Jahresterminen,
3) 52 fl. 9 kr. in 5 „
4) 6t fl. 12 kr in 5 -- „
rückzuzahlen sind.
Die Kompetenten um diese dem Konkursgesetz unterliegende Pfarrpfründe haben sich nach Maaßgabc der Verordnung vom^ Jahr 1810 Regierungsblatt Nro. 38. insbesondere Art 4. sowohl bei der Regierung des Seekreises als bei dem erzbischöflichen Ordinariat zu melden.
3) Nachträglich zu dein Ausschneiden die Vacatur des Diaconats Gernsbach betreffend, im Regierungsblatt vom 12. Jänner 1830 Nro. 1. 8, wird hiermit
bekannt gemacht, daß auf der Kompetenz des Diaconats Gernsbach eine Kriegsschuld von 44 fl. 58 kr. lastet.
4) Die katholische Stadtpfarrei Pforzheim ist mit einem Jahrseinkommen von 850 fl. in baarem Geld erledigt worden. Dazu kommt noch eine weitere Remuneration von 150 fl. jährlich für die dem Pfarrer obliegende besondere Pafto- ration der in den dortigen Staatsanstalten (im Arbeits-, Irren- und Siechenhause, sowie im Taubstummen-Institut) befindlichen Katholiken, so lange diese Pastoration demselben übertragen bleibt. Hiebei ist jedoch zu bemerken, daß der Stadtpfarrer in Ermanglung eines eigenen Pfarrhauses den Miethzins für seine Wohnung selbst zu bestreiten hat. Die Competenten um diese Stadtpfarrei haben sich nach Maaßgabc der Verordnung vom Jahre 1810 Regierungsblatt Nr. 38. Ärt. 2 und 3. bei der Regierung des Mittelrheinkreises zu melden.
5) Die katholische Pfarrei Großschönach, Amts Pfullendorf, mit einem beiläufigen Jahrscrtrag von 560 fl soll wieder besetzt werden. Die Competenten haben sich nach Maaßgabe der Verordnung vom Jahre 1810 Regierungs-Blatt Nro. 38. Art. 2 und 3. bei der Regierung des Seekreises zu melden.