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VII. 49'
Grossherzoglich Wa-isches
Staats- und Regiernngs-Matt.
^ Carlsruhe, den 2. April 1840. «
Bekanntmachungen.
Den Beitritt der Herzoglich-Anhaltischen und der Großherzoglich Oldenburgi- schen Regierungen zur allgemeinen Münzconvention vom 30. Juli 1838
betreffend.
(§s wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Herzoglich-Anhaltischen Regierungen mit ihren sämmtlichen Ländern unter Annahme des Vierzehnthaler-Fußes und die Großherzoglich Oldenburgische Regierung mit dem Fürstenthum Birkenfeld, unter Annahme des 24 '/z Guldenfußes als ausschließlichen Landesmünzfußes, der allgemeinen Münzconvention vom 30. Juli 1838 beigetreten sind. ,
Carlsruhe, den 18. März 1840.
' Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
Frhr. von Slittersdorff.
Vclt. v. Roggenbach.
Die Errichtung von Posthaltereien und Posterpeditivnen zu Schopfheim und
Schönau betreffend. '
. Mit höchster Ermächtigung werden, mit dem 1. April dieses Jahrs anfangend, mit den in den Amtsstädten Schopfheim und Schönau bereits bestehenden Briefposterpeditionen nunmehr auch Fahrposterpeditionen und Posthaltereien verbunden,' deren Ertrapostdistanzen
von Schvpfheim nach Lörrach auf eine Post,
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