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xxm.
die Hauptmänner Ludwig im Leibinfanterie - Regiments und Ehehalt im vierten Infanterie-Regiments zu Majoren zu ernennen;
den Major Holtz vom vierten Infanterie - Regimente zum ersten, und den Hauptmann Grafen von Kageneck vom zweiten zum vierten Infanterie - Regimente zu versetzen;
dem Major Rigel von der Suite der Infanterie den Character als Oberstlieutenant zu ertheilen;
Verfügungen und Bekanntmachungen -er Ministerien.
(Die bisherigen Ergebnisse der v'on Stulzischen Waisenanstalt in Lichtenthal betreffend.)
In Gemäßheit allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, aus großherzoglichem geheimen Cabinete vom 28. Oktober v. I., Nr. 1377, wird nachstehende Nachweisung über die in die von Stulzische Waisenanstalt zu Lichtenthal seit ihrer Eröffnung, den 21. Mai 1835, bis 1. Jänner 1846 aufgenommenen Zöglinge hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Carlsruhe, den 2. Mai 1846.
Ministerium des Innern.
Uebenius.
Vät. Reinhard.
Nachweisung
der
in die von Stulzische Waisenanstalt in Lichtenthal seit ihrer Eröffnung (den 21 . Mai 1835 ) bis mit 31 . December 1845 aufgenommenen, der in derselben gestorbenen, aus derselben entlassenen, sowie der am 31 . December 1845 in derselben noch verbliebenenen Zöglinge.
Kreis.
ausgenommen
in der Anstalt gestorben
entlassen
am 3 l. December 1845 in der Anstalt verblieben
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1
SeekreiS. . . . . .
6
6
12
2
—
2
2
2
4
2
4
6
2
Oberrheinkreis ....
11
13
24
—
2
2
6
5
11
5
6
11
3
Mittelrheinkreis . . .
23
-25
48
2
2
4
9
10
19
12
13
25
4
Unterrheinkreis ....
18
13
31
1
—
8
8
16
9
5
14
Zusammen .
58
57
115
5
4
9
25
25
50
28
28
56