XI, vm.

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Zu dieser Verhandlung und zur Entscheidung sind fünf Mitglieder des Gerichtshöfe- er­forderlich.

8 . 8 .

Der Rekurs gegen Enderkenntnisse und das hiebei eintretende Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Paßgesetzes, jedoch ist zur Erledigung desselben

1. beim Oberhofgericht nur die Zahl von sieben Richtern erforderlich und es hat

2. die Erstattung eines schriftlichen Vortrags in öffentlicher Sitzung zu unterbleiben.

8. 9.

Der Rekurs gegen Zwischenverfügungen des Untersuchungsgerichts (§. 86 des Paßgesetzes) wird schriftlich oder zu Protokoll bei diesem Gerichte ausgeführt und nach Einsendung der Akten vom Hofgericht in geheimer Sitzung aus mündlichen Vortrag des Respizienten erledigt.

8 - 10 .

Dieses Gesetz findet auch auf diejenigen Fälle Anwendung, welche bei der Verkündung des­selben bei dem Untersuchungsgerichte anhängig sind.

Hat der Angeklagte in denselben vor dem Erscheinen dieses Gesetzes Geständnisse abgelegt/ so ist er unter Hinweisung auf 8. 5 dieses Gesetzes nochmals über die zugestandenen Lhatsachen zu hören.

Hinsichtlich der bei den Hofgcrichten zur Aburtheilung vorliegenden Anklagen findet jedenfalls die in 88. ? und 8 enthaltene Bestimmung über die Besetzung des Gerichts seine Anwendung.

Gegeben zu Mainz, den 1. August 1849.

Stabel.

Leopol-.

Auf allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs:

Bauschlich er.

Provisorisches Gesetz,

die Rechtsverhältnisse der Civil- und Militärstaatsdiener betreffend.

Leopold, von Gottes Gnaden

Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen.

In Erwägung, daß die Revision der Gesetze über die Rechtsverhältnisse der Staatsdiener nicht sobald wird stattfinden können, als sie durch den Art. 2 des Gesetzes vom 27. December