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XXI.

den Pfründetausch des katholischen Dekans und Pfarrers Johann Nepomuk Müller in Wühl, Amts Jestetten, und des Pfarrers Leonhard Klaus mann in Stetten, Amts Lörrach, zu genehmigen;

unter dem 15. April d. I.

dem Amtsasseffor Rieder in Freiburg, unter Ernennung zum Amtmann, die Vorstands­stelle des Bezirksamtes Engen zu übertragen;

den Polizeicommissär Franz Kayser in Karlsruhe aus dem großherzoglichen Staatsdienste zu entlassen;

unter dem 22. April d. I.

den Buchhalter Kala me bei der Generalstaatskasse in dieser Eigenschaft als Staatsdiener anzustellen;

unter dem 24. April d. I.

das Medizinalreferat bei der Regierung des Mittelrheinkreises dem praktischen Arzte vr. Meier dahier zu übertragen;

den Registrator Herpp bei der Regierung des Mittelrheinkreises in den Ruhestand zu versetzen;

den Registrator Lauterwald von der Regierung des Seekreises zu jener des Mittelrhein­kreises zu versetzen;

den Sekretär Gock von der Sanitätscommission zum Registrator bei der Regierung des Seekreises zu ernennen;

der Bitte des Banquiers Adolph Zimmern in Heidelberg um Entlassung von der Stelle eines israelitischen Oberraths zu entsprechen und die hierdurch erledigte Stelle bei dem Oberrathe der Israeliten dem Großhändler Salomon Aberle in Mannheim zu übertragen;

den Professor, Hofrath Carl Adolph Holtzmann dahier zum ordentlichen Professor der deutschen Sprache und Literatur an der Universität Heidelberg und damit zum Mitgliede der phvlosophischen Fakultät an derselben zu ernennen;

dem außerordentlichen Professor der Botanik I)r. Georg Metteniusin Freiburg die unter- thänigst nachgesuchte Entlassung aus dem großherzoglichen Staatsdienste zu ertheilen;

die erledigte erste evangelische Stadtpfarrei dahier dem Stadtpfarrer, Dekan Roth in Müll­heim, und

die erledigte zweite evangelische Stadtpfarrei dahier dem Pfarrer Zimmermann dahier zu übertragen;

die Versetzung des evangelischen Dekans und Stadtpfarrers Kroll zu Freiburg in den Pensionsstand auszusprechen.