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X.

Erlaubniß zur Annahme fremder Orden.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich

unter dem 9. Februar d. I.

atlergnädigst bewogen gesunden:

dem Herrn Banguier Wilhelm Köster in Mannheim die unterthänigst nachgesuchte Erlaubniß zu crcheilen, den ihm von Seiner Majestät dem König von Preußen verliehenen rothen Adlerorden vierter Klasse anzunehmen und zu tragen;

unter dem 16. Februar d. I.

den Nachbenannten die unterthänigst nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihnen von Ihrer Majestät der Königin von Spanien verliehenen Dekorationen zu ertheilen, und zwar:

dem Geheimen Legationsrath von Pfeufser für das Kommandeurkreuz erster Klasse des Ordens Karls III.,

dem Vorstand des Geheimen Kabinets, Legationsrath Freiherrn von Ungern-Sternberg, für das Kvmmandeurkreuz erster Klasse des Ordens Jsabellas der Katholischen, und

dem dicnstthuenden Kammerherrn Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin, Freiherrn von Edelsheim, für das Kommandeurkreuz des Ordens Jsabellas der Katholischen.

D i e n st n a ch r i ch t e n.

Seine Königliche Hoheit der Groß Herzog haben Sich

unter dem 15. Februar d. I.

gnädigst bewogen gefunden:

den Direktor der Hilfsstrafanstalt Bruchsal, Balthasar Schmidt, unter Verleihung des Charakters als Kanzleirath, zum Registrator bei dem Kreis- und Hofgerichte Karlsruhe zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich

unter dem 26. Februar d. I.

gnädigst bewogen gefunden:

den Registrator im Großherzoglichen Geheimen Kabinet, Eduard Millot, vorbehaltlich der Wiederverwendung, einstweilen in den Ruhestand zu versetzen;

unter dem 27. Februar d. I.

dem Revisor Gottlieb Wucherer bei der Oberrechnungskammer den Titel Oberrevisor zu verleihen; den Bezirksbauinspektor Baurath Bartholomäus Weber in Offenburg auf sein unterthänigstes Ansuchen wegen vorgerückten Alters in den Ruhestand zu versetzen;