Nr. IX.
Großherzoglich Badisches
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Karlsruhe, Freitag den 1. März 1867.
Inhalt.
Derfügunqrn und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des Großherzoglichen FinanzminisieriumS: Den Vollzug des Artikels 24 des Münzvertrags vom 24. Januar 1857 betreffend.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien.
Den Vollzug des Artikels 24 des Münzvcrtrags vom 24. Januar 1857 betreffend.
Zum Vollzug des Artikels 24 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 (Regierungsblatt Seite 321) wird anderseits die Nachweisung der in der Großherzoglichcn Münzstätte dahier seit dem Abschluß der Münzübcreinkunft vom 25. August 1837 bis zum Schluß des Jahres 1865, sodann der im Jahre 1866 stattgehabten Ausmünzungen für das Grvßherzogthum zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Karlsruhe, den 19. Februar 1867.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Mathy.
Vät. Pech er.
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