Nr. XXII.

165

P

Gesetzes- und Venu dnungs-Blatt

für das Großherzogthum Baden.

Karlsruhe, Mittwoch den 7. November 1877.

Inhalt.

Bekanntmachung des Staats Ministeriums: die Fischereiübereinknnste mit der Schweiz und mit Elsah- Lothringen betreffend.

Verordnung des Handelsministeriums: den Vollzug der Fischereiübereinknnste zwischen Baden, Elsaß- Lothringen und der Schweiz betreffend.

Bekanntmachung.

Die Fischerelübereinküiiftc mit der Schweiz und mit Elsasz-Lolhnugcii betreffend.

Nachdem zwischen Baden und der Schweiz am 25. Mürz 187.5 zu Basel eine Ueberein- kuuft über Anwendung gleichartiger Bestimmungen für die Fischerei im Rheine und seinen Zuflüssen einschließlich des Bodensees und zwischen Baden und der Schweiz einerseits und Elsaß-Lothringen andrerseits am 14. Juli d. I. zu Mülhausen eine Uebereiiiknnft wegen des Beitritts von Elsaß-Lothringen zu der vorgedachten Uebereinkunft abgeschlossen worden ist, und nachdem beide Uebereinkünfte allseitig ratifizirt und die Ratifikations-Erklärungen zu den­selben ausgetauscht worden sind, werden aus Grund Allerhöchster Ermächtigung diese Ueberein­künfte nachstehend öffentlich bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 29. Oktober 1877.

Großherzogliches Staatsministerinm.

Turban.

V6t. von Stetten.

Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 1877.

30