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XXIV.
Bekanntmachung.
Die dienstlichen Berhältnisse der Angestellten der Civilstaatsverwaltung betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mit Allerhöchster Staatsministerialentschließung vom I. November 1877 allergnädigst auszusprechen geruht, daß der Maschinenmeister des akademischen Krankenhauses zu Heidelberg, der Maschinenmeister des Friedrichsbades in Baden und der Beleuchter beim Theater zu Baden in das der höchstlandesherrlichen Verordnung vom 7. Juni v. I., die dienstlichen Verhältnisse der Angestellten der Civilstaatsverwaltung betreffend, angeschlossene Verzeichniß der mit Dekret anzustellenden Bediensteten, Abtheilung IV. vom Ministerium des Innern, sowie in die Anlage zu Z. 1 der Statuten für die Wittwenkasse der Angestellten der Civilstaatsverwaltung und zwar in die erste Klasse, Abtheilung Ministerium des Innern, auszunehmen seien.
Karlsruhe, den 8. November 1877.
Großherzogliches Ministerium des Innern. Siösser.
Vit. Heil.
Druck und Verlag von Matsch ä- Vogel in Karlsruhe.