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XXXVIII.
Die Uebertragung in das Vormerkverzeichniß ist in der Spalte „Bemerkungen" des Geschäftstagebuchs zu vermerken.
Das Vormerkverzeichniß enthält die sechs Spalten: Ordnungszahl; Datum und Nummer des Beschlusses; Name und Wohnort des Schuldners; Betreff; Forderung ^Bemerkungen.
Karlsruhe, den 19. September 1884.
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.
Nokk.
Vät. Hildenbrand.
Bekanntmachung.
(Vom 12. September 1884.)
Die Errichtung einer Drahtseilfähre über den Rhein bei Bellingen betreffend.
Nachstehend bringen wir die der Gemeinde Bellingen im Eiuverständniß mit dem Kaiserlichen Ministerium für Elsaß-Lothringen unter dem heutigen Tage ertheilte Konzession für Anlage und Betrieb einer Drahtseilfähre über den Rhein bei Vellingen hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Karlsruhe, den 12. September 1884.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Der Ministerialdirektor.
Eisrnlohr.
Vät. Blattner.
Konzession für die Anlage und den Betrieb einer Drahtseilfähre über den
Rhein bei Bellingen.
Das Großherzoglich Badische Ministerium des Innern und das Kaiserliche Ministerium für Elsaß-Lothringen ertheilen der Gemeinde Bellingen unter nachstehenden Bedingungen die Konzession zur Anlage und zum Betrieb einer Drahtseilfähre über den Rhein:
1. Die Anlandestelle am rechten beziehungsweise linken Ufer des Rheins wird von der Flußbaubehörde der Badischen beziehungsweise Elsaß-Lothringen'schen Verwaltung festgestellt.
2. Die Anlage des Zufahrtsweges am linken Ufer hat durch die Gemeinde Bellingen und auf deren Kosten nach den Anordnungen der Elsaß-Lothringen'schen Flußbau-