Aus- und Durchfuhr von Schweinen anzuordnen und das gemeinschaftliche Austreiben der Schweine zur Weide, sowie die Abhaltung von Schweinemärkten zu verbieten.

Seitens des Bezirksamts kann der Bezirksthierarzt, so oft es das Bedürfniß erfordert, in die verseuchten Orte behufs Überwachung des Vollzugs der angeordneten Schutzmaßregeln entsendet werden.

8 - 11 -

Wird eine der Seuchen in Treibheerden oder bei Schweinen festgestellt, die sich auf dem Transporte befinden, so ist von der Ortspolizeibehörde die Weiterbeförderung zu verbieten und die Absperrung der erkrankten und verdächtigen Thiere anzuordnen, sofern nicht der Besitzer die Schlachtung derselben vorzieht. Auf Antrag des Besitzers kann bezirksamtlich die Weiterbeförderung der verdächtigen Thiere unter den in Z. 6 angegebenen Bedingungen gestattet werden.

Gelangt die Seuche auf einem Schlachthof zum Ausbruch, so sind die erkrankten und verdächtigen Thiere abzuschlachten. Das Fleisch erkrankter Thiere darf nur vollständig durch­gekocht oder in gepökeltem oder geräuchertem Zustand in den Verkehr gebracht werden.

8 - 12 .

Bei stärkerer Ausbreitung einer der im tz. 1 genannten Seuchen kann bezirksamtlich angeordnet werden, daß in dem betreffenden Bezirke Ferkelschweine von Händlern nur dann ver­kauft werden dürfen, wenn die Thiere laut bezirksthierärztlichem Zeugnisse während der letzten vierzehn Tage in seuchefreiem Zustand sich in einer badischen Gemeinde befunden haben.

8 13.

Die Seuche gilt als erloschen, wenn der ganze Bestand geschlachtet oder verendet ist, oder wenn die Thiere vollständig genesen sind und nach der Genesung des letzten Thieres bei Rothlaus acht, bei der Schweineseuche und der Schweinepest vierzehn Tage verflossen, und wenn die erforderlichen Desinsektionsarbeiten vorschriftsmäßig durchgesührt sind.

8 - 14 .

Das Erlöschen der Seuche ist in der gleichen Weise wie der Ausbruch öffentlich bekannt zu machen.

Karlsruhe, den 21. Juni 1895.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

A. A.

Schenkel.

Vät. Arnsperger.

Druck und Verlag von Malsch L Vogel in Karlsruhe.